Amtsstunden und Parteinverkehrszeiten der Marktgemeinde Großhöflein
Amtsstunden
Montag bis Donnerstag von 07.15 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag von 07.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Für mündliche Anbringen steht die Parteienverkehrszeit zur Verfügung.
Eingaben per E-Mail sind ausschließlich an die Post-Adresse post@grosshoeflein.bgld.gv.at und nicht an die E-Mailadressen der Gemeindebediensteten zu richten.
Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) der Marktgemeinde Großhöflein sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Marktgemeinde Großhöflein gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse des Bürgermeisters oder einer Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung übermittelten Anbringen ist - insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt.
Für mündliche Anbringen steht die Parteienverkehrszeit zur Verfügung.
Eingaben per E-Mail sind ausschließlich an die Post-Adresse post@grosshoeflein.bgld.gv.at und nicht an die E-Mailadressen der Gemeindebediensteten zu richten.
Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) der Marktgemeinde Großhöflein sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Marktgemeinde Großhöflein gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.
Die Weiterleitung von an die persönliche E-Mail-Adresse des Bürgermeisters oder einer Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung übermittelten Anbringen ist - insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person - nicht sichergestellt.